Beschluss (GASP) 2022/1908 des Rates vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Die Einfuhr von Waren mit Ursprung in den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja in die Union ist verboten.
2 Es ist verboten, im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren mit Ursprung in den in Absatz 1 genannten nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebieten unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe sowie Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions