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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2022/1958 des Rates vom 13. Oktober 2022 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Nordmazedonien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Nordmazedonien durchgeführt werden

CELEX
32022D1958
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-10-13
In force since
2022-10-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Nordmazedonien über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Nordmazedonien durchgeführt werden (im Folgenden „Vereinbarung“), wird — vorbehaltlich des Abschlusses der genannten Vereinbarung — genehmigt .

Article 2

Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.

Article 3

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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