Beschluss (EU) 2022/1977 des Rates vom 17. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten EU-Ukraine Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Aktualisierung von Anhang XV (Annäherung des Zollrechts) dieses Abkommens zu vertretende Standpunkt ist
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der nächsten Sitzung des durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschusses EU-Ukraine in der Zusammensetzung „Handel“ zur Aktualisierung von Anhang XV (Annäherung des Zollrechts) dieses Abkommens zu vertreten ist, beruht auf dem diesem Beschluss beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Assoziationsausschusses EU-Ukraine in der Zusammensetzung „Handel“.
Article 2
Der Beschluss des Assoziationsausschusses EU-Ukraine in der Zusammensetzung „Handel“ gemäß Artikel 1 wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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