Beschluss (EU) 2022/1978 der Kommission vom 25. Juli 2022 über die Beihilferegelung SA.54817 (2020/C) (ex 2019/N), die Belgien zur Förderung der Videospiel-Produktion durchzuführen beabsichtigt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022)5130) (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe, die Belgien zugunsten der Videospiel-Produktion durch Anwendung einer Steuervergünstigungsregelung für die Produktion von Videospielen durchzuführen beabsichtigt, ist nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Durchführung dieser Beihilfe wird daher genehmigt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien gerichtet.
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