Beschluss (EU) 2022/2003 des Rates vom 13. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Änderung der Geschäftsordnung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 hinsichtlich der Vertragsdauer des externen Prüfers zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Internationalen Getreiderat zu vertreten ist, besteht darin, entsprechend dem Vorschlag des Sekretariats des Internationalen Getreiderats vom 14. April 2022 für die Änderung des Artikels 31 Buchstabe a der Geschäftsordnung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu stimmen, um die Vertragsdauer des externen Prüfers zu verlängern.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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