Beschluss (EU) 2022/2066 des Rates vom 21. Februar 2022 über den Abschluss des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (2021-2026) im Namen der Europäischen Union
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft (2021-2026) (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Union genehmigt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 26 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Die Kommission wird gemäß dem im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Verfahren ermächtigt, im Namen der Union die Änderungen des Protokolls zu genehmigen, die der nach Artikel 9 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Gabunischen Republik und der Europäischen Gemeinschaft eingesetzte Gemischte Ausschuss verabschiedet.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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