Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2191 der Kommission vom 8. November 2022 über die harmonisierten Normen für Funkanlagen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Referenzen harmonisierter Normen für Funkanlagen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/53/EU, die in Anhang I dieses Beschlusses aufgeführt sind, werden hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, vorbehaltlich der in dem genannten Anhang aufgeführten Begrenzungen hinsichtlich der jeweiligen harmonisierten Normen. Die Referenzen harmonisierter Normen für Funkanlagen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/53/EU, die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführt sind, werden hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Referenzen gelten für die in diesem Anhang genannten Zeiträume als im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 2
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2020/167 wird aufgehoben.
Article 3
Die Mitteilung 2018/C 326/04 wird aufgehoben. Sie gilt jedoch weiterhin für die Referenzen der in Anhang III dieses Beschlusses aufgeführten harmonisierten Normen bis zu den im genannten Anhang festgelegten Zeitpunkten, zu dem diese Referenzen entfernt werden. Jede dieser Referenzen wird zu dem Zeitpunkt entfernt, der in diesem Anhang für die jeweilige Referenz angegeben ist.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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