Beschluss (EU) 2022/2198 des Rates vom 8. November 2022 über die vollständige Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
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Article 1
Die Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) wird für Staatsangehörige Vanuatus ab dem 4. Februar 2023 vollständig ausgesetzt.
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 8 Absatz 4 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor.
Article 3
Der Beschluss (EU) 2022/366 wird mit Wirkung vom 4. Februar 2023 aufgehoben.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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