Beschluss (EU) 2022/2242 des Rates vom 14. November 2022 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien des Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds unter Angabe der Obergrenze für 2024, des Jahresbeitrags für 2023, der Höhe der ersten Tranche 2023 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2025 und 2026
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Article 1
Die Obergrenze für den jährlichen Betrag der von den Vertragsparteien zum EEF für 2024 zu entrichtenden Beiträge wird auf 1600000000 EUR festgesetzt. Davon werden 1300000000 EUR an die Kommission und 300000000 EUR an die Europäische Investitionsbank (EIB) gezahlt.
Article 2
Der Jahresbeitrag der Parteien zum EEF für das Jahr 2023 wird auf 2100000000 EUR festgesetzt. Davon werden 1800000000 EUR an die Kommission und 300000000 EUR an die EIB gezahlt.
Article 3
Die einzelnen Beiträge zum EEF werden von den EEF-Vertragsparteien gemäß dem Anhang als erste Tranche für 2023 an die Europäische Kommission und die EIB gezahlt.
Article 4
Ein Betrag von 42500000 EUR aus nicht gebundenen bzw. aus Projekten des 9. EEF freigegebenen Mitteln wird in Form einer Kürzung der Zahlungen im Rahmen der ersten Tranche 2023 gemäß Artikel 3 erstattet.
Article 5
Die unverbindliche Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für das Jahr 2025 wird auf 900000000 EUR für die Kommission und auf 9000000 EUR für die EIB festgesetzt; für das Jahr 2026 wird sie auf 600000000 EUR für die Kommission und auf 0 EUR für die EIB festgesetzt.
Article 6
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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