Beschluss (EU) 2022/2349 des Rates vom 21. November 2022 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Europäischen Unionüber ein Übereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Text
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Article 1
1 Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union im Hinblick auf Angelegenheiten, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen, Verhandlungen über ein Übereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufzunehmen.
2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschlusses festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt, die je nach Verlauf der Verhandlungen wie jeweils angemessen überarbeitet und weiterentwickelt werden können.
Article 2
Die in Artikel 1 genannten Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Telekommunikation und Informationsgesellschaft“ geführt, die als Sonderausschuss im Sinne des Artikels 218 Absatz 4 AEUV bestellt wird. Die Kommission erstattet dem in Absatz 1 genannten Sonderausschuss regelmäßig über die gemäß diesem Beschluss unternommenen Schritte Bericht und konsultiert ihn regelmäßig. Auf Ersuchen des Rates erstattet die Kommission dem Rat — auch schriftlich — Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlungen. Soweit der Gegenstand der Verhandlungen teilweise in die Zuständigkeit der Union und teilweise in die Zuständigkeit ihrer Mitgliedstaaten fällt, arbeiten die Kommission und die Mitgliedstaaten während der Verhandlungen eng zusammen, damit die Union und ihre Mitgliedstaaten nach außen geschlossen auftreten.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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