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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2358 der Kommission vom 1. Dezember 2022 über die von Frankreich auf der Grundlage von Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates ergriffene Maßnahme zur Einschränkung von Verkehrsrechten aufgrund schwerwiegender Umweltprobleme (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8694) (Nur der französische Text ist verbindlich) (Text mit Bedeutung für den EWR)

CELEX
32022D2358
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-12-01
In force since
2022-12-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die von Frankreich am 17. November 2021 notifizierte und mit Schreiben vom 21. Juni 2022 geänderte Maßnahme steht mit Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung in Einklang. Frankreich muss die Maßnahme 24 Monate nach Inkrafttreten überprüfen und der Kommission nach Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung jegliche neue Maßnahme, die infolge einer solchen Überprüfung geplant ist, notifizieren.

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.

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