Beschluss (GASP) 2022/2443 des Rates vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Text
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Article 1
„(3 Die EUTM Somalia unterstützt insbesondere den Aufbau des Ausbildungssystems unter somalischer Verantwortung, um die Verantwortung für die Ausbildung grundsätzlich bis Ende 2024 schrittweise auf die nationalen Streitkräfte Somalias zu übertragen. Die EUTM Somalia leitet von Somalia verantwortete und durchgeführte Ausbildungsmaßnahmen an und erhält die Kapazitäten aufrecht, um ausgebildete Einheiten zu verfolgen und zu bewerten.“
„(3a Die EUTM Somalia unterstützt bei Bedarf und im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten auch andere Akteure der Union bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Aufträge im Bereich der Sicherheit und Verteidigung in Somalia, insbesondere die mit dem Beschluss 2012/389/GASP des Rates eingerichtete EUCAP Somalia im Hinblick auf die Interoperabilität zwischen den nationalen Streitkräften Somalias und der somalischen Polizei. Die EUTM Somalia erleichtert darüber hinaus die Unterstützung durch die mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates eingerichtete Europäische Friedensfazilität, insbesondere durch Beratung der nationalen Streitkräfte Somalias bei der Ermittlung der erforderlichen Hilfe, sowie des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung dieser Hilfe.
„(1 Die gemeinsamen Kosten der EU-Militärmission werden gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 verwaltet.“
„(9 Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EU-Militärmission dienende Betrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 beläuft sich auf 29802052 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 % für Mittelbindungen und 0 % für Zahlungen.“
„(2 Das Mandat der EU-Militärmission endet am 31. Dezember 2024.
3 Dieser Beschluss wird ab dem Tag der Schließung des EU-Hauptquartiers, des Verbindungs- und Unterstützungsbüros in Nairobi und der Unterstützungszelle in Brüssel entsprechend der gebilligten Planung für die Beendigung der EU-Militärmission, und zwar unbeschadet der im Beschluss (GASP) 2021/509 festgelegten Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung der EU-Militärmission aufgehoben.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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