Beschluss (GASP) 2022/2445 des Rates vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2012/389/GASP über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia)
Text
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Article 1
„(5 Der Hohe Vertreter ist befugt, als EU-Verschlusssachen eingestufte Informationen, die für die Zwecke der EUCAP Somalia generiert werden, unter Einhaltung des Beschlusses 2013/488/EU des Rates jeweils bis zum entsprechenden Geheimhaltungsgrad an die Agenturen der Union in den Bereichen Justiz und Inneres, insbesondere Frontex und Europol, weiterzugeben. Zu diesem Zweck werden technische Vereinbarungen getroffen.
6 Der Hohe Vertreter kann die in den Absätzen 1 bis 5 genannten Befugnisse wie auch die Befugnis, die in den Absätzen 2 bis 5 genannten Vereinbarungen zu treffen, an ihm unterstellte Personen, den Zivilen Operationskommandeur und/oder den Missionsleiter delegieren.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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