Beschluss (EU) 2022/2450 des Rates vom 8. Dezember 2022 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Tunesiens zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Text
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Article 1
1 Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, im Interesse der Union den Beitritt Tunesiens zum Haager Übereinkommen von 1980 anzunehmen.
2 Die Mitgliedstaaten hinterlegen im Interesse der Union bis spätestens 9. Dezember 2023 folgende Erklärung über die Annahme des Beitritts Tunesiens zum Haager Übereinkommen von 1980: „[MITGLIEDSTAAT (Name in Vollform)] erklärt, den Beitritt Tunesiens zum Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung gemäß dem Beschluss (EU) 2022/2450 des Rates anzunehmen.“
3 Die Mitgliedstaaten unterrichten den Rat und die Kommission über die Hinterlegung ihrer jeweiligen Erklärung über die Annahme des Beitritts Tunesiens und übermitteln der Kommission den Wortlaut dieser Erklärungen innerhalb von zwei Monaten ab deren Hinterlegung.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Article 3
Dieser Beschluss wird gemäß den Verträgen angewandt.
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