Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2452 der Kommission vom 8. Dezember 2022 zur Festlegung zusätzlicher technischer Spezifikationen für den EU-Rückkehrausweis gemäß der Richtlinie (EU) 2019/997 des Rates („SECRET UE/EU SECRET“ non classifiée en l’absence de la partie II de l’annexe/when detached from Part II of the Annex — non-classified.) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8938)
Text
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Article 1
Die zusätzlichen technischen Spezifikationen für die Voraussetzungen, Vorschriften und Normen für die Herstellung von EU-Rückkehrausweisen sind in Teil I des Anhangs festgelegt. Die zusätzlichen technischen Spezifikationen für die Gestaltung, das Format und die Farben des einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulars und der einheitlichen EU-Rückkehrausweismarke, die Anforderungen an das Material und die Drucktechniken des einheitlichen EU-Rückkehrausweisformulars sowie die Sicherheitsmerkmale und -anforderungen, einschließlich verbesserter Normen zum Schutz vor Fälschung, Nachahmung und Verfälschung, sind in Teil II des Anhangs festgelegt. Teil II des Anhangs wird als „SECRET UE/EU SECRET“ eingestuft.
Article 2
Jeder Mitgliedstaat übermittelt der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten ein Muster seines EU-Rückkehrausweises. Außerdem bewahrt jeder Mitgliedstaat Muster späterer Nachdrucke auf und stellt sie bei Bedarf der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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