Beschluss (EU) 2022/2488 des Rates vom 14. November 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Internationalen Zuckerrat in Bezug auf den Beitritt des Königreichs Saudi-Arabien zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union bei einer künftigen Tagung oder im Rahmen eines Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Internationalen Zuckerrat im Wege eines Schriftwechsels zu vertreten ist, besteht darin, dem Beitritt des Königreichs Saudi-Arabien zum Internationalen Zucker-Übereinkommen von 1992 zuzustimmen und sicherzustellen, dass die dem Königreich Saudi-Arabien zugewiesene Stimmenzahl gemäß Artikel 25 Absatz 4 des Übereinkommens berechnet wird.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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