Beschluss (EU) 2022/2490 des Rates vom 8. Dezember 2022 über die Ermächtigung der Europäischen Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
Text
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Article 1
1 Die Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) werden ermächtigt, Verhandlungen über ein umfassendes Abkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (im Folgenden „Abkommen“) aufzunehmen.
2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Article 2
Die Kommission übernimmt die Leitung des Verhandlungsteams der Union.
Article 3
Die Verhandlungen werden in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe „Osteuropa und Zentralasien“ des Rates geführt. Die Verhandlungen zu den handelsbezogenen Teilen des Abkommens werden im Benehmen mit dem Ausschuss für Handelspolitik geführt.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Kommission und den Hohen Vertreter gerichtet.
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