Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2506 des Rates vom 15. Dezember 2022 über Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn

CELEX
32022D2506
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-12-15
In force since
2022-12-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 festgelegten Bedingungen für die Annahme geeigneter Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn sind erfüllt.

2 Die von Ungarn auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen sind nicht in vollem Umfang angemessen, den Feststellungen in der Mitteilung der Kommission an Ungarn vom 27. April 2022 gerecht zu werden.

Article 2

1 55 % der Mittelbindungen im Rahmen der folgenden operationelle Programme der Kohäsionspolitik werden nach ihrer Genehmigung ausgesetzt: a) Operationelles Programm Plus für Umwelt und Energieeffizienz, b) Operationelles Programm Plus für integrierten Verkehr, c) Operationelles Programm Plus zur territorialen Entwicklung und Siedlungsentwicklung.

2 Wenn die Kommission den Haushaltsplan der Union in direkter oder indirekter Mittelverwaltung gemäß Artikel 62 Absatz 1 Buchstaben a und c der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 ausführt, werden keine rechtlichen Verpflichtungen mit auf der Grundlage des ungarischen Gesetzes IX von 2021 eingerichteten Trusts von öffentlichem Interesse oder mit von diesen Trusts von öffentlichem Interesse unterhaltenen Einrichtungen eingegangen.

Article 3

Ungarn unterrichtet die Kommission bis zum 16. März 2023 und danach alle drei Monate über die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen, zu denen sich Ungarn in seiner zweiten Antwort verpflichtet hat, einschließlich der im Schreiben Ungarns vom 13. September 2022 eingegangenen zusätzlichen Verpflichtungen.

Article 4

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Article 5

Dieser Beschluss ist an Ungarn gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions