Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2022/2575 des Rates vom 19. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses zur Erstellung einer Liste von Personen, die willens und in der Lage sind, Mitglieder eines Schiedsgerichts im Rahmen dieses Abkommens zu sein

CELEX
32022D2575
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-12-19
In force since
2022-12-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch Artikel 7 Absatz 1 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat zu vertreten ist, entspricht dem Entwurf eines Beschlusses des Partnerschaftsrates, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.

Article 2

Der Beschluss des Partnerschaftsrates wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1

Die Liste von Personen, die willens und in der Lage sind, Schiedsrichter im Rahmen des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits zu sein, ist im Anhang aufgeführt.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions