Beschluss (EU) 2022/2585 des Rates vom 8. November 2022 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (2022-2026)
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und Mauritius (2022-2026) wird vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Protokolls genehmigt ,
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Protokoll im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Das Protokoll wird gemäß seinem Artikel 18 ab dem Tag seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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