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Seqlense EUR-Lex

Leitlinie (EU) 2022/747 der Europäischen Zentralbank vom 5. Mai 2022 zur Änderung der Leitlinie EZB/2011/23 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken (EZB/2022/23)

CELEX
32022O0747
Document type
GUIDELINE
Sector
Legislation
Date of document
2022-05-05
In force since
2022-05-11
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderungen

„(1b Die NZBen melden der EZB vierteljährliche Daten über die internationalen Transaktionen und Bestände gebietsansässiger Zweckgesellschaften gemäß Anhang II Tabelle 10 und innerhalb der in Artikel 3 Absatz 2 festgelegten Fristen.“

Article 8a Erste Datenübermittlung zu grenzüberschreitenden Transaktionen und Beständen gebietsansässiger Zweckgesellschaften nach Wirksamwerden der Leitlinie (EU) 2022/747 (EZB/2022/23)

Nach Wirksamwerden der Leitlinie (EU) 2022/747 der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/23) erfolgt die erste Übermittlung von Daten zu grenzüberschreitenden Transaktionen und Beständen gebietsansässiger Zweckgesellschaften gemäß Anhang II Tabelle 10 im März 2023 in Bezug auf die Daten für das vierte Quartal 2022. Vierteljährliche Daten für den Zeitraum ab dem ersten Quartal 2020 werden spätestens im September 2023 übermittelt.

Article 2 Wirksamwerden

Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, wirksam.

Article 3 Adressaten

Diese Leitlinie ist an alle Zentralbanken des Eurosystems gerichtet.

Relations

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