Leitlinie (EU) 2022/988 der Europäischen Zentralbank vom 2. Mai 2022 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2016/65 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge (EZB/2015/35) (EZB/2022/18)
Text
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Article 1 Änderungen
„(5 Nicht marktfähige, mit hypothekarischen Darlehen an Privatkunden besicherte Schuldtitel (non-marketable retail mortgage-backed debt instruments) unterliegen einem Bewertungsabschlag von 28,4 %.“
Article 2 Wirksamwerden und Umsetzung
1 Diese Leitlinie wird am Tag ihrer Bekanntgabe an die NZBen wirksam.
2 Die NZBen treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung dieser Leitlinie und wenden diese Maßnahmen ab dem 8. Juli 2022 an. Sie teilen der Europäischen Zentralbank die Rechtstexte und Umsetzungsmaßnahmen in Bezug auf diese Maßnahmen spätestens bis zum 20. Mai 2022 mit.
Article 3 Adressaten
Diese Leitlinie ist an die NZBen gerichtet.
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