Durchführungsverordnung (EU) 2022/37 der Kommission vom 12. Januar 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen und der Muster für Veterinär-/amtliche Bescheinigungen für den Eingang in die Union und Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sowie deren Zuchtmaterial (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 17 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe l erhält folgende Fassung: „l) CAPTIVE-BIRDS, other than racing pigeons, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 34, für in Gefangenschaft gehaltene Vögel, ausgenommen Brieftauben, die unverzüglich nach dem Eingang in die Union freigelassen werden;“; b) Buchstabe m wird durch die nachstehenden Buchstaben m und n ersetzt: „m) RACING PIGEONS-IMMEDIATE RELEASE, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 34a, für Brieftauben, die unverzüglich nach dem Eingang in die Union freigelassen werden; n) HE-CAPTIVE-BIRDS, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 35, für Bruteier in Gefangenschaft gehaltener Vögel.“. 2. Die Anhänge I und II werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Für einen Übergangszeitraum bis zum 15. September 2022 werden Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Geflügel, in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und Zuchtmaterial davon zusammen mit den entsprechenden Mustern einer Veterinär-/amtlichen Bescheinigung oder einer Veterinärbescheinigung, die gemäß den Mustern in Anhang II Kapitel 27, 28 und 34 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 in der vor den Änderungen durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung ausgestellt wurden, weiterhin für den Eingang in die Union zugelassen, sofern die Bescheinigung spätestens am 15. Juni 2022 ausgestellt wurde.
Article 3
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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