Durchführungsverordnung (EU) 2022/79 der Kommission vom 19. Januar 2022 mit Anwendungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erfassung, Übermittlung und Vorlage von Umsetzungsdaten auf Vorhabenebene
Text
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Article 1 Gegenstand
Diese Verordnung enthält Vorschriften für die Erfassung, Übermittlung und Vorlage der Umsetzungsdaten auf Vorhabenebene gemäß Artikel 46 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1139 (im Folgenden „Umsetzungsdaten“).
Article 2 Erfassung und Übermittlung von Umsetzungsdaten
Die Verwaltungsbehörden erfassen und übermitteln der Kommission Umsetzungsdaten zu jedem im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung unterstützten Vorhaben in dem in Anhang I festgelegten Format.
Article 3 Vorlage von Daten
Die Verwaltungsbehörden legen die in Artikel 2 genannten Umsetzungsdaten gemäß den in Anhang II festgelegten Spezifikationen für die Tabellen vor.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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