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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/91 der Kommission vom 21. Januar 2022 mit Kriterien für die Feststellung gemäß der Richtlinie (EU) 2019/883 des Europäischen Parlaments und des Rates, dass ein Schiff geringere Abfallmengen erzeugt und seine Abfälle nachhaltig und umweltverträglich bewirtschaftet (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32022R0091
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-01-21
In force since
2022-02-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Kriterien in Abschnitt 1 des Anhangs sind von Hafenauffangeinrichtungen oder Hafenbehörden bei der Berechnung der verringerten Gebühren gemäß Artikel 8 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/883 zu berücksichtigen.

2 Die Kriterien in Abschnitt 2 des Anhangs können von Hafenauffangeinrichtungen oder Hafenbehörden bei der Berechnung der verringerten Gebühren gemäß Artikel 8 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2019/883 berücksichtigt werden.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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