Delegierte Verordnung (EU) 2022/352 der Kommission vom 29. November 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 hinsichtlich der Aktualisierung 2021 der in den technischen Regulierungsstandards für das einheitliche elektronische Berichtsformat festgelegten Taxonomie (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815
Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/815 wird wie folgt geändert: 1. Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. 2. Anhang VI wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2 Übergangsbestimmung
Abweichend von der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1989 der Kommission geänderten Fassung kann die vorliegende Verordnung auf Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre angewandt werden, die vor dem 1. Januar 2022 beginnen.
Article 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022 für Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Artikel 2 gilt jedoch ab dem Datum ihres Inkrafttretens.
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