Durchführungsverordnung (EU) 2022/410 der Kommission vom 10. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 in Bezug auf die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit bei Luftfahrtunternehmen ein und derselben Unternehmensgruppe (Text mit Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 2 wird folgender Buchstabe t) angefügt: „t) „Harmonisierung von Managementsystemen“ den koordinierten Prozess, mit dem im Hinblick auf eine gemeinsame bzw. kohärente Sicherheits- und Konformitätsüberwachung die Managementsysteme von zwei oder mehr Organisationen so abgestimmt werden, dass sie ineinandergreifen und Informationen und Methoden ausgetauscht werden können.“ 2. Anhang I (Teil-M) wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert. 3. Anhang Vc (Teil-CAMO) wird gemäß Anhang II dieser Verordnung geändert.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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