Durchführungsverordnung (EU) 2022/463 der Kommission vom 22. März 2022 zur Berichtigung der deutschen Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Nummer 1.1.2.3 Satz 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 erhält folgende Fassung: „Jedes Mal, wenn Unbefugte Zugang zu einem Sicherheitsbereich gehabt haben könnten, wird so bald wie möglich eine Sicherheitsdurchsuchung der Bereiche vorgenommen, deren Sicherheit möglicherweise beeinträchtigt wurde, um hinreichend sicherzustellen, dass der betreffende Bereich keine verbotenen Gegenstände enthält.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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