Delegierte Verordnung (EU) 2022/503 der Kommission vom 29. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Ausnahme von Minderjährigen von dem einheitlichen Anerkennungszeitraum von Impfzertifikaten, die im Format des digitalen COVID-Zertifikats der EU ausgestellt werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Nummer 1 Buchstabe h des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/953 erhält folgende Fassung: „h) Datum der Impfung unter Angabe des Datums der zuletzt erhaltenen Dosis (Zertifikate von Personen ab 18 Jahren, in denen der Abschluss der ersten Impfserie bescheinigt wird, werden nur anerkannt, wenn nicht mehr als 270 Tage seit dem Datum der Verabreichung der letzten Dosis in dieser Impfserie vergangen sind);“.
Article 2
Bis zum 6. April 2022 können die Mitgliedstaaten Nummer 1 Buchstabe h des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/953 in der durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2288 geänderten Fassung auch auf Zertifikate von Personen unter 18 Jahren anwenden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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