Delegierte Verordnung (EU) 2022/518 der Kommission vom 13. Januar 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/985 hinsichtlich ihrer Übergangsbestimmungen für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die mit Motoren im Leistungsbereich von mindestens 56 kW und weniger als 130 kW ausgestattet sind, um den Auswirkungen der COVID-19-Krise zu begegnen (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
In Artikel 13 Absatz 5 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Für Motoren der Unterklassen der Klasse NRE, für die der in Anhang III der Verordnung (EU) 2016/1628 festgelegte verbindliche Zeitpunkt der Anwendung hinsichtlich des Inverkehrbringens von Motoren der Stufe V der 1. Januar 2020 ist, mit Ausnahme der im dritten Unterabsatz genannten Motoren, genehmigen die Mitgliedstaaten die Verlängerung des in den ersten beiden Unterabsätzen genannten Zeitraums von 24 Monaten um neun Monate und die Verlängerung des im zweiten Unterabsatz genannten Zeitraums von 18 Monaten um sechs Monate.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2021.
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