Durchführungsverordnung (EU) 2022/525 der Kommission vom 1. April 2022 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 wird wie folgt berichtigt: 1. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 2. Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe a Ziffer i erhält folgende Fassung: „i) ein Luftfahrzeug mit einer MTOM von 250 g oder mehr, oder ein Luftfahrzeug, das bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann,“ 3. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 4. (betrifft nicht die deutsche Fassung)
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 31. Dezember 2020.
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