Durchführungsverordnung (EU) 2022/674 der Kommission vom 22. April 2022 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/95 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka und den Philippinen versandte Einfuhren bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse aus diesen Ländern angemeldet oder nicht, im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
„(1 Der mit Artikel 1 eingeführte endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China wird ausgeweitet auf die aus Taiwan versandten Einfuhren (TARIC-Zusatzcode A999) der gleichen Ware (derzeit eingereiht unter den TARIC-Codes 7307931191; 7307931991; 7307998092), ob als Ursprungserzeugnis Taiwans angemeldet oder nicht; davon ausgenommen sind die von Rigid Industries Co. Ltd, Kaohsiung (Taiwan) (TARIC-Zusatzcode A099) hergestellten Waren.“
Article 2
Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten berichtigen die ab dem 26. Januar 2022 angenommenen Zollanmeldungen, die von Artikel 1 dieser Verordnung betroffen sind, und erheben rückwirkend die Antidumpingzölle auf die Einfuhren der von Chup Hsin Enterprise Co. Ltd, Kaohsiung (Taiwan) (TARIC-Zusatzcode A098) und Niang Hong Pipe Fittings Co. Ltd, Kaohsiung (Taiwan) (TARIC-Zusatzcode A100) hergestellten Rohrformstücke.
Article 3
Diese Verordnung tritt rückwirkend zum 26. Januar 2022 in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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