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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/791 der Kommission vom 19. Mai 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 hinsichtlich der Mitteilung der Lagerbestände von Getreide, Ölsaaten und Reis

CELEX
32022R0791
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-05-19
In force since
2022-05-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 5 Standardmitteilung

Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in den Rechtsakten gemäß Artikel 1 gilt in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat oder gegebenenfalls ein Drittland oder ein Marktteilnehmer der Kommission die erforderlichen Informationen oder Dokumente nicht fristgerecht übermittelt hat (‚Mitteilung ohne Angaben‘), dass der Mitgliedstaat bzw. das Drittland oder der Marktteilnehmer der Kommission Folgendes mitgeteilt hat: a) im Fall von Preisen das Fehlen von Informationen; b) im Fall von anderen quantitativen Daten einen Nullwert; c) im Fall von qualitativen Informationen ‚nichts zu melden‘. In jedem Fall entscheidet die Kommission, ob der Standardwert veröffentlicht und/oder durch eine Schätzung der Kommission oder durch den Hinweis auf eine unterbliebene Mitteilung ersetzt wird.“

Article 2 Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 Nummer 2 gilt ab dem 1. Juli 2022.

Relations

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