Durchführungsverordnung (EU) 2022/807 der Kommission vom 23. Mai 2022 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China
Text
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Article 1
1 Erwägungsgrund 347 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 erhält folgende Fassung: „(347) Nach der endgültigen Unterrichtung stellte die Kommission einige Flüchtigkeitsfehler in der Liste der mitarbeitenden ausführenden Hersteller fest, die berichtigt wurden. Diese Berichtigungen erfolgten anhand der Angaben der betroffenen Parteien im Stichprobenformular. So wurde Shanghai Foreign Trade (Pudong) Co., Ltd., das die Stichprobeninformationen für seine verbundenen Hersteller Shanghai Rongdun Industry Co., Ltd. und Shanghai Chunri New Energy Technology Co., Ltd. übermittelte, von der Liste gestrichen und durch seine verbundenen Hersteller ersetzt. Ebenso wurde BSC Corporation, ein Händler, der die von seinem verbundenen Unternehmen Liaocheng BSC Metal Products Co., Ltd hergestellte Ware ausführt, von der Liste gestrichen und durch seinen verbundenen Hersteller ersetzt.“
2 Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Article 2
Diese Verordnung tritt rückwirkend zum 18. Februar 2022 in Kraft.
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