Durchführungsverordnung (EU) 2022/918 der Kommission vom 13. Juni 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „Globale Wertschöpfungsketten“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Für das in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152 genannte Thema „Globale Wertschöpfungsketten“ übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) die Daten für den Bezugszeitraum gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung.
Article 2
Der dreijährliche Qualitätsbericht für das Thema „Globale Wertschöpfungsketten“ wird innerhalb von 24 Monaten nach Ablauf des letzten Jahres des Bezugszeitraums übermittelt.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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