Durchführungsverordnung (EU) 2022/951 der Kommission vom 24. Mai 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf Referenzportfolios, Meldebögen und Erläuterungen, die in der Union für Meldungen gemäß Artikel 78 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden sind (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 wird wie folgt geändert: 1. Anhang I wird durch Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt; 2. Anhang II wird durch Anhang II der vorliegenden Verordnung ersetzt; 3. Anhang III wird durch Anhang III der vorliegenden Verordnung ersetzt; 4. Anhang IV wird durch Anhang IV der vorliegenden Verordnung ersetzt; 5. Anhang V wird durch Anhang V der vorliegenden Verordnung ersetzt; 6. Anhang VI wird durch Anhang VI der vorliegenden Verordnung ersetzt; 7. Anhang VII wird durch Anhang VII der vorliegenden Verordnung ersetzt; 8. Anhang VIII wird durch Anhang VIII der vorliegenden Verordnung ersetzt; 9. Anhang IX wird durch Anhang IX der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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