Durchführungsverordnung (EU) 2022/1177 der Kommission vom 7. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission durch Einfügen und Aktualisieren der Einträge für bestimmte Sicherheitssysteme in den Mustern für den Beschreibungsbogen und die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform und durch Anpassen des Nummerierungssystems für die Genehmigungsbogen für einen Typ eines Fahrzeugs, Systems, Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 wird wie folgt geändert: 1. Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert; 2. Anhang II wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert; 3. Anhang IV wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert; 4. Anhang V wird gemäß Anhang IV der vorliegenden Verordnung geändert; 5. Anhang VIII wird gemäß Anhang V der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Anhang V gilt ab dem 1. Januar 2024.
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