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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1219 der Kommission vom 14. Juli 2022 zur Änderung von Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 in Bezug auf Muster der Bescheinigungen für den Eingang von Sendungen bestimmter zusammengesetzter Erzeugnisse in die Union und für deren Durchfuhr durch die Union (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32022R1219
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-07-14
In force since
2022-07-16
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Article 2

Während einer Übergangszeit bis zum 15. April 2023 ist der Eingang in die Union und die Durchfuhr durch die Union von Sendungen bestimmter zusammengesetzter Erzeugnisse weiterhin zulässig, wenn ihnen die korrekten Bescheinigungen beiliegen, die entsprechend den Mustern in Anhang III Kapitel 50 und 52 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 in der vor der Änderung der genannten Durchführungsverordnung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung ausgestellt wurden, sofern die betreffende Bescheinigung spätestens am 15. Januar 2023 ausgestellt wurde.

Article 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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