Durchführungsverordnung (EU) 2022/1255 der Kommission vom 19. Juli 2022 zur Bestimmung von antimikrobiellen Wirkstoffen oder von Gruppen antimikrobieller Wirkstoffe, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben müssen (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Antimikrobielle Wirkstoffe oder Gruppen von antimikrobiellen Wirkstoffen, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen reserviert sind
1 Die im Anhang aufgeführten antimikrobiellen Wirkstoffe und Gruppen von antimikrobiellen Wirkstoffen sollten nicht in Tierarzneimitteln oder Arzneifuttermitteln verwendet werden.
2 Die Verwendung bei Tieren von Humanarzneimitteln, die eine/s oder mehrere der im Anhang aufgeführten antimikrobiellen Mittel oder Gruppen von antimikrobiellen Mitteln enthalten, ist verboten.
Article 2 Inkrafttreten und Geltungsbereich
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 9. Februar 2023.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions