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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1255 der Kommission vom 19. Juli 2022 zur Bestimmung von antimikrobiellen Wirkstoffen oder von Gruppen antimikrobieller Wirkstoffe, die gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben müssen (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32022R1255
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-07-19
In force since
2023-02-09
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Antimikrobielle Wirkstoffe oder Gruppen von antimikrobiellen Wirkstoffen, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen reserviert sind

1 Die im Anhang aufgeführten antimikrobiellen Wirkstoffe und Gruppen von antimikrobiellen Wirkstoffen sollten nicht in Tierarzneimitteln oder Arzneifuttermitteln verwendet werden.

2 Die Verwendung bei Tieren von Humanarzneimitteln, die eine/s oder mehrere der im Anhang aufgeführten antimikrobiellen Mittel oder Gruppen von antimikrobiellen Mitteln enthalten, ist verboten.

Article 2 Inkrafttreten und Geltungsbereich

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 9. Februar 2023.

Relations

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