Durchführungsverordnung (EU) 2022/1291 der Kommission vom 22. Juli 2022 zur Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation einer im Register der garantiert traditionellen Spezialitäten eingetragenen Bezeichnung „Mozzarella“ (g. t. S.)
Text
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Article 1
Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Änderung der Produktspezifikation für den Namen „Mozzarella“ (g. t. S.) wird genehmigt.
Article 2
Der Name „Mozzarella“ darf im Gebiet der Union weiterhin für Erzeugnisse verwendet werden, die nicht der Produktspezifikation von „Mozzarella Tradizionale“ entsprechen, sofern die Grundsätze und Vorschriften der Rechtsordnung der Union eingehalten werden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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