Durchführungsverordnung (EU) 2022/1407 der Kommission vom 16. August 2022 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2382 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Übermittlung von Angaben nach Maßgabe der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2382 wird wie folgt berichtigt: 1. Anhang VI Abschnitt 2 Feld „Systeme und Kontrollen“ Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Verhaltenskodex für Mitarbeiter, auch in Bezug auf persönliche Geschäfte;“. 2. Anhang VII Abschnitt 2 Feld „Systeme und Kontrollen“ Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Verhaltenskodex für Mitarbeiter, auch in Bezug auf persönliche Geschäfte;“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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