Durchführungsverordnung (EU) 2022/1638 der Kommission vom 20. September 2022 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif betreffend die Unterposition 950510 (Weihnachtsartikel)
Text
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Article 1
In Anhang I Teil Zwei Kapitel 95 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 erhält die Zusätzliche Anmerkung 1 b folgende Fassung: „b) Dekorationsartikel für Weihnachtsbäume. Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an einen Weihnachtsbaum gehängt zu werden (d. h. im Allgemeinen Gegenstände aus leichtem, nicht dauerhaftem Material zum Schmücken eines Weihnachtsbaums).“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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