Durchführungsverordnung (EU) 2022/1862 der Kommission vom 4. Oktober 2022 zur Erstellung der Listen der reservierten und gesperrten Domänennamen unter der Domäne oberster Stufe.eu gemäß der Verordnung (EU) 2019/517 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Die in Abschnitt A des Anhangs aufgelisteten Namen dürfen nur von den Mitgliedstaaten und den in der Liste angegebenen Vertragsparteien des EWR-Abkommens als Domänen zweiter Stufe direkt unter der Domäne oberster Stufe.eu registriert oder reserviert werden.
2 Die in Abschnitt B des Anhangs aufgelisteten Namen dürfen nicht registriert werden.
Article 2
Alpha-2-Codes, die Länder und Hoheitsgebiete bezeichnen, dürfen nicht als Domänennamen direkt unter der Domäne oberster Stufe „.eu“ registriert werden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am 13. Oktober 2022 in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions