Durchführungsverordnung (EU) 2022/1863 der Kommission vom 5. Oktober 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/892 in Bezug auf Marktrücknahmen zur kostenlosen Verteilung von Obst und Gemüse
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/892
„(1 Die Sortier- und Verpackungskosten im Zusammenhang mit der kostenlosen Verteilung von aus dem Markt genommenem Obst und Gemüse sind im Rahmen der operationellen Programme erstattungsfähig, es sei denn, die kostenlose Verteilung von Obst und Gemüse erfolgt nach der Verarbeitung. Für Erzeugnisse in Verpackungen von weniger als 25 kg Nettogewicht dürfen diese Kosten die in Anhang V festgesetzten Beträge nicht übersteigen.“
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. April 2022.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions