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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2022/1905 des Rates vom 6. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

CELEX
32022R1905
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2022-10-06
In force since
2022-10-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 6a

1 Abweichend von Artikel 2 Absatz 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats Zahlungen an ‚Seehandelshäfen Kri‘ für Dienstleistungen, die an den Häfen ‚Fischereihafen Kerch‘, ‚Handelshafen Yalta‘ und ‚Handelshafen Evpatoria‘ bzw. durch ‚Gosgidrografiya‘ und die Hafenterminal-Zweigstellen der ‚Seehandelshäfen Krim‘ erbracht werden, genehmigen.

2 Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 1 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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