Verordnung (EU) 2022/2046 der Kommission vom 24. Oktober 2022 zur Änderung der Anhänge der Verordnungen (EU) Nr. 1408/2013 zwecks Anpassung an die Bestimmungen des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft sowie des dazugehörigen Protokolls zu Irland/Nordirland
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013
Die Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) Beihilfen für exportbezogene Tätigkeiten, die auf Drittländer oder Mitgliedstaaten ausgerichtet sind, d. h. Beihilfen, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, mit der Errichtung und dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder mit anderen laufenden exportbezogenen Ausgaben in Zusammenhang stehen; 2. In Anhang I erhält die Zeile mit dem kumulierten Höchstbetrag der De-minimis-Beihilfen für das Vereinigte Königreich folgende Fassung: „Vereinigtes Königreich in Bezug auf Nordirland 29741417“. 3. In Anhang II erhält die Zeile mit dem kumulierten Höchstbetrag der De-minimis-Beihilfen für das Vereinigte Königreich folgende Fassung: „Vereinigtes Königreich in Bezug auf Nordirland 35689700“.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions