Durchführungsverordnung (EU) 2022/2077 der Kommission vom 27. Oktober 2022 zur Benennung des Referenzzentrums der Europäischen Union mit Zuständigkeit für den wissenschaftlichen und technischen Beitrag zur Einführung und Harmonisierung der Methoden zum Schutz gefährdeter Rassen und zur Erhaltung der genetischen Vielfalt innerhalb dieser Rassen (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Das folgende Zentrum wird als Referenzzentrum der Europäischen Union mit Zuständigkeit für den wissenschaftlichen und technischen Beitrag zur Einführung und Harmonisierung der Methoden zum Schutz gefährdeter Rassen und zur Erhaltung der genetischen Vielfalt innerhalb dieser Rassen benannt: Konsortium unter der Leitung von Stichting Wageningen Research, Wageningen Livestock Research, Postbus 338, 6700 AH Wageningen, Niederlande, dem auch das Institut de l’Élevage, 149 Rue de Bercy, 75012 Paris, Frankreich, und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn, Deutschland, angehören.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2023.
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