Durchführungsverordnung (EU) 2022/2107 der Kommission vom 3. November 2022 zur Eintragung eines Namens in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben („Aito saunapalvikinkku“/„Äkta basturökt skinka“ (g. g. A.))
Text
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Article 1
Der Name „Aito saunapalvikinkku“/„Äkta basturökt skinka“ (g. g. A.) wird eingetragen. Mit dem Namen in Absatz 1 wird ein Erzeugnis der Klasse 1.2. „Fleischerzeugnisse (gekocht, gepökelt, geräuchert usw.)“ gemäß Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 der Kommission ausgewiesen.
Article 2
Die Bezeichnungen „Saunapalvikinkku“ und „Basturökt skinka“ dürfen im Gebiet der Union weiterhin verwendet werden, sofern die in ihrer Rechtsordnung geltenden Grundsätze und Vorschriften eingehalten werden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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