Durchführungsverordnung (EU) 2022/2312 der Kommission vom 25. November 2022 über achtjährliche Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu „Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt“, „Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung“ und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Beschreibung der Datensätze für die achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte zu „Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt“, „Bildungsstand — Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung“ (erste Umsetzung 2024) und „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ (erste Umsetzung 2025) sind im Anhang festgelegt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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