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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2334 der Kommission vom 29. November 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 hinsichtlich der Anwendung der Überwachung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte und zur Ermöglichung von Flexibilität bei den Verfahren zur Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen

CELEX
32022R2334
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-11-29
In force since
2022-12-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 20 Überwachung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte(Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex)

Bei Erfüllung der Zollförmlichkeiten für unter eine Entscheidung über verbindliche Auskünfte fallende Waren durch den Inhaber dieser Entscheidung oder für dessen Rechnung wird dieser Umstand in der Zollanmeldung unter Nennung der Referenznummer der Entscheidung angegeben.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 Nummern 2 bis 9 gilt mit Wirkung vom 1. September 2021.

Relations

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